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Die Rolle der Mediatorin

Die Mediatorin ist in ihrer Funktion strikt neutral, unbefangen und "allparteilich" und hat die Aufgabe den Einigungsprozeß zwischen den Konfliktpartnern zu fördern. Sie bringt die Konfliktparteien zu gemeinsamen Verhandlungen zusammen mit dem Ziel, eine dauerhafte Mediationsvereinbarung zu erreichen.

Als "Managerin" und "Regisseurin" sorgt die Mediatorin für einen fairen Ablauf der Verhandlungen. Sie greift die zu Tage geförderten Inhalte der Konfliktparteien auf und versucht die Kommunikationsfähigkeit der ehemaligen Partner wiederherzustellen.
Ihre fachspezifische Ausbildung garantiert dabei bestmögliche Objektivität, die Vertrauen in den Mediationsverlauf schafft und die Etablierung eines produktiven Verhandlungsklimas unterstützt.

Anders als ein(e) RichterIn ist die Mediatorin mit keinerlei Entscheidungsgewalt ausgestattet. Sie kann daher keinerlei Schuld zuweisen.
Aufbauend auf diesem Prinzip und dem Prinzip der Freiwilligkeit - jede Konfliktpartei kann die Mediation zu jedem Zeitpunkt unterbrechen - werden beide Parteien zur Mitarbeit und Kooperation angeregt.
Mediationsübereinkünfte werden ausschliesslich zwischen den beiden Parteien erzielt und nicht von einer rechtlichen Instanz aufgezwungen. Der Druck von Gerichtsverhandlungen fällt weg.

Neben ihrer Rolle als Vermittlerin erfüllt die Mediatorin einige koordinierende Aufgaben. In der Problemlösungsphase, in der es unter anderem um die Überprüfung der Machbarkeit einer zukünftigen Mediationsvereinbarung geht, kann sie z.B. den Vorschlag machen eine Rechtsbegleitung hinzuzuziehen.
Basierend auf ihre langjährige Erfahrung kann sie deshalb Initiativen setzen, die die Gunst der Stunde nützend eine schriftliche Ratifizierung von Vereinbarungen mit sich bringt.

 
     
     
     
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