Die Rolle der Mediatorin
Die Mediatorin ist in ihrer Funktion strikt neutral, unbefangen und "allparteilich"
und hat die Aufgabe den Einigungsprozeß zwischen den Konfliktpartnern
zu fördern. Sie bringt die Konfliktparteien zu gemeinsamen Verhandlungen
zusammen mit dem Ziel, eine dauerhafte Mediationsvereinbarung zu erreichen.
Als "Managerin" und "Regisseurin" sorgt die Mediatorin
für einen fairen Ablauf
der Verhandlungen. Sie greift die zu Tage geförderten Inhalte der
Konfliktparteien auf und versucht die Kommunikationsfähigkeit der
ehemaligen Partner wiederherzustellen.
Ihre fachspezifische Ausbildung garantiert dabei bestmögliche Objektivität,
die Vertrauen in den Mediationsverlauf schafft und die Etablierung eines
produktiven Verhandlungsklimas unterstützt.
Anders als ein(e) RichterIn ist die Mediatorin mit keinerlei Entscheidungsgewalt
ausgestattet. Sie kann daher keinerlei Schuld zuweisen.
Aufbauend auf diesem Prinzip und dem Prinzip der Freiwilligkeit
- jede Konfliktpartei kann die Mediation zu jedem Zeitpunkt unterbrechen
- werden beide Parteien zur Mitarbeit und Kooperation angeregt.
Mediationsübereinkünfte werden ausschliesslich zwischen den
beiden Parteien erzielt und nicht von einer rechtlichen Instanz aufgezwungen.
Der Druck von Gerichtsverhandlungen fällt weg.
Neben ihrer Rolle als Vermittlerin erfüllt die Mediatorin einige
koordinierende Aufgaben. In der Problemlösungsphase, in der es unter
anderem um die Überprüfung der Machbarkeit einer zukünftigen
Mediationsvereinbarung geht, kann sie z.B. den Vorschlag machen eine Rechtsbegleitung
hinzuzuziehen.
Basierend auf ihre langjährige Erfahrung kann sie deshalb Initiativen
setzen, die die Gunst der Stunde nützend eine schriftliche Ratifizierung
von Vereinbarungen mit sich bringt.
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